Musterung künftig auch mit Polizeizwang möglich
Ab Januar müssen Wehrpflichtige, die den Wehrdienst-Fragebogen nicht ausfüllen oder falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die konkrete Höhe legt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr fest.
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