Flucht aus dem Kugelhagel kostet zwei Polizistinnen ihre Jobs
Es ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts: Der Kläger war der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstherr, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich. Bis dahin dürfen die Frauen aber nicht mehr als Beamtinnen tätig sein: Nach dem Vorfall waren sie zunächst in den Innendienst versetzt, später suspendiert worden. Ein Polizeisprecher verglich
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