Wenn Klimaterror kein Klimaterror ist
Von Dagmar Henn Also, das ist nicht einmal eine „kriminelle Vereinigung“. So befindet zumindest das Landgericht Flensburg und lehnt eine Anklage gegen eine Vertreterin der Letzten Generation nach § 129 StGB ab. Weil das, was die angeklagte Miriam Meyer getan habe, von der Meinungsfreiheit und dem Versammlungsrecht gedeckt sei … Sicher, seit die Klimairren auf den Straßen […]
