Von der Leyen: Mercosur-Handelsabkommen wird vorläufig in Kraft treten
Gemäß EU-Recht darf das Mercosur-Abkommen vorläufig angewendet werden – und zwar frühestens zwei Monate, nachdem ein Mercosur-Staat das Abkommen intern ratifiziert und Brüssel darüber informiert hat. Außerdem müsse die EU-Kommission den Mercosur-Staaten die vorläufige Umsetzung mitteilen. Die Kommission werde mit der vorläufigen Anwendung vor der abgeschlossenen Ratifizierung fortfahren, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am […]
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