Berlin: 6.000 Euro Geldstrafe für „Gaza-Ausschwitz“-Vergleich
Ein 40-jähriger Angeklagter wurde in Berlin seitens des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verklagt, da er laut dem Gericht mit seinem Kommentar im Oktober 2023 aufgrund „Verharmlosung der NS-Verbrechen nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch“ schuldig gesprochen wurde. Der Mann muss nun für den Post „Gaza = Auschwitz 2023“ 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Angeklagte, […]
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