Mietrechtsreform: Neuer Vorschlag aus dem Justizministerium liegt vor
Wie viel dürfen Vermieter aufschlagen, wenn sie eine Wohnung möbliert vermieten? Das Justizministerium schlägt fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Das ist ein Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung.
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