Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen
Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
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