AfD erhält teilweise Recht: Gericht rügt Neutralitätsverstoß von Verfassungsschutzchef Kramer
Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht attestiert. In einem Interview aus dem Jahr 2023 habe Kramer die AfD in seiner Funktion als Behördenleiter unzulässig wertend kritisiert. In weiteren Punkten wies das Gericht die Klage der Partei ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
