„Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine Website, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist“, urteilt der europäische Gerichtshof heute in einem Vorabentscheidungsersuchen bezüglich dreier in Deutschland strafrechtlich verfolgter Personen.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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