Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten
Das Verwaltungsgericht Mainz erlaubt Verfassungsschutz-Beobachtung einer Burschenschaft aus Rheinland-Pfalz. Es gebe Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen durch Äußerungen, Auftreten und Vortragsthemen.
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