Das Berufungsgericht in Paris hat die Verurteilung der Politikerin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Strafe jedoch deutlich reduziert. Die verkürzte Dauer des Kandidaturverbots könnte ihr eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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