Der Fall der Organisation BIWOC Rising gUG ist ein besonders irritierendes Beispiel der Vergabe öffentlicher Mittel: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft betreibt seit Jahren eine Coworking-Zone mit integriertem Café an der Dresdener Straße 11, das sie selbst als „intersectionalen safer space“ bewirbt. Zutritt haben laut Website und Selbstbeschreibung ausschließlich „BIWoC and TINBIPoC“-Personen. BIWoC steht für „Black, Indigenous and Women of Color“, TINBIPoC für „Trans*, Inter* und nicht-binäre People of Color“. Weiße Menschen sind damit systematisch ausgeschlossen, berichtet dazu das Nachrichtenmagazin Focus. Und die Organisation selbst bestätigt auf ihrer Internetseite und in Veranstaltungsankündigungen die geltenden Regeln.

Der Beitrag Weißen Zutritt verboten: Café in Berlin mit 662.450 Euro gefördert erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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