Seit dem 1. September gilt Paragraph 43a des Schulunterrichtsgesetzes, praktisch wurde er mit dem Schulstart am 7. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, der Westen Österreichs folgte am 14. September: Verboten ist die islamische Verhüllung im Schulgebäude, auf dem Pausenhof, im Turnsaal und auf dem Sportplatz. Nicht verboten ist sie zu Hause, auf dem Schulweg und bei Veranstaltungen außerhalb der Schule. Lehrkräfte sollen respektvoll und möglichst unter vier Augen zum Abnehmen auffordern. Beim ersten Verstoß folgt ein Gespräch mit Eltern, dann schaltet sich die Bildungsdirektion ein – und bei beharrlicher Uneinsichtigkeit der Eltern die amtliche Kinder- und Jugendhilfe. Den Eltern, die Widerstand leisten, drohen 150 bis 800 Euro Strafe, auch mehrfach. Lehrer dürfen das Tuch nicht vom Kopf ziehen.

Der Beitrag Österreichs Kopftuchverbot für Schülerinnen: Es funktioniert (fast) erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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