Brigitte Stegemann war 83 Jahre alt, als sie gegen ihren Willen und gegen den Willen ihrer Familie getötet wurde. Im Pflegeheim, durch medizinisches Personal – im Rahmen eines staatlichen Programms, das Tötung auf Verlangen rechtlich absichert. Ähnlich erging es B., einer „Frau in ihren Achtzigern“, so die anonymisierten Berichte. B. hatte bewusst palliative Begleitung gewählt. Ihr Mann forderte dennoch assistierten Suizid an, die Frau wurde noch am selben Tag getötet.

Der Beitrag Kanadas Lizenz zum Töten: Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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