Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelte das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und schuf das klassische Amtsgeheimnis ab. Bürger bekamen damit die Möglichkeit, behördliche Dokumente einzusehen, ohne dafür ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Begründung liefern zu müssen. Informationen durften nur verweigert werden, wenn Sicherheitsbelange, laufende Gerichtsverfahren, der Datenschutz Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt waren.
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