Mit Schreiben vom 9. April 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 4b UStG geändert. Was nach juristischer Feinjustierung aussieht, trifft eine konkrete Praxis: die Nutzung von Zollfreilagern zur privaten Vermögenssicherung. Über Jahre war es möglich, Sachwerte wie Silber oder andere Edelmetalle dort unter bestimmten Bedingungen ohne unmittelbare Umsatzsteuerbelastung zu halten. Für viele war das ein Baustein der Altersvorsorge.

Der Beitrag Finanzministerium beschneidet Altersvorsorge: Zollfreilager für Silber und Sachwerte beendet erschien zuerst auf Tichys Einblick.

 [#item_full_content]

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen