Seit Ende Juni 2026 gilt in Estland ein Religionsgesetz, das juristische Schwierigkeiten für die Estnische Christliche Orthodoxe Kirche (Eesti Kristlik Õigeusu Kirik, EchOK oder auch EKÕK abgekürzt) nach sich ziehen könnte.

Den neuen Bestimmungen zufolge ist Kirchen, Kirchengemeinden und Klöstern die organisatorische oder wirtschaftliche Beziehung zu einem geistlichen Zentrum im Ausland verboten, wenn dieses eine Gefahr für die Sicherheit des estnischen Staates oder die verfassungsrechtliche Ordnung darstellt. Betroffene religiöse Organisationen haben bis Ende des Jahres 2026 Zeit, entsprechende Verbindungen zu kappen.

Das Gesetz zielt vor allem auf die EchOK ab. Im Gegensatz zu ihrer zahlenmäßig kleineren Konkurrentin, der Estnischen Apostolischen Orthodoxen Kirche (EAÕK), untersteht die rund 160.000 Gläubige umfassende EchOK weiter dem Moskauer Patriarchat, ihr geistliches Oberhaupt ist somit der im Westen verfemte Patriarch Kyrill.

Da hilft es auch nichts, dass die EchOK den Zusatz „Moskauer Patriarchat“ im Jahr 2024 aus ihrem Namen entfernt und dass der Tallinner Metropolit Jewgeni in einem Schreiben von Juni 2026 den Ukraine-Krieg beklagt hat.

Sollte der estnische Staat das Kooperationsverbot durchsetzen wollen, könnten der EchOK ab Januar nächsten Jahres beispielsweise die Ausweisung von Priestern mit russischer Nationalität drohen. Auch die Eigentumsfrage bei Kirchengebäuden könnte zum Druckmittel geraten.

Wie die Tageszeitung taz im Juli dieses Jahres berichtet hatte, weist die EchOK das Ansinnen der estnischen Staatsführung zurück. Die Neufassung des Kirchengesetzes stelle eine Einmischung in religiöse Angelegenheit dar und verstoße somit gegen die estnische Verfassung. Bereits damals hatte die Kirchenleitung anklingen lassen, notfalls rechtliche Schritte ergreifen zu wollen.

Dies hat sie nun getan. In einer am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Pressemitteilung verkündeten die EchOK (oder EKÕK) sowie das im Dorf Kuremäe gelegene orthodoxe Frauenkloster, in Bezug auf das estnische Gesetz über Kirchen und Gemeinden Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht zu haben.

Laut den Beschwerdeführern zwingt sie das Gesetz, bis zum 28. Dezember 2026 die Verbindungen zur Russisch-Orthodoxen Kirche abzubrechen, ansonsten beabsichtige der estnische Innenminister, vor Gericht zu gehen, um die Zwangsauflösung der betreffenden Gemeinden zu erwirken. Damit ziele die estnische Regierung darauf ab, seit mehr als tausend Jahren bestehende religiöse Verbindungen der östlichen Orthodoxie zu kappen.

Die Pressemitteilung zitiert Artur Knjazev, einen der mit dem Streitfall von der Kirche beauftragten Anwälte. Er bezieht sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, der zufolge die religiösen Überzeugungen des Menschen als absolutes Recht gesetzt seien. Der Staat habe nicht das Recht, den Glauben zu ändern. Genau das versuche aber die estnische Regierung.

Dem estnischen öffentlich-rechtlichen Sender ERR erklärte Knjazev: „Im orthodoxen Christentum kann man die Kirchenregeln nicht selbst umschreiben und trotzdem orthodox bleiben. Wer das tut, hat den Glauben verleugnet, den er gewählt und bis jetzt für wahr gehalten hat. Das Innenministerium stellt die Kirche vor die Wahl zwischen zwei unmöglichen Optionen: Entweder sie wählen eine andere Kirche, oder wir beenden ihre derzeitigen Aktivitäten.“

Ringo Ringvee wiederum, der Berater des estnischen Innenministerium bezüglich religiöser Angelegenheiten, betonte gegenüber dem ERR, die Religionsfreiheit in Estland sei gesichert. Estland sei ein Rechtsstaat und es gelte der Vorrang des Rechts. Die Klage der Orthodoxen falle in eine Zeit, in der sich der estnische Staat gerade in einer Dialogphase mit der EKÕK befunden habe.

„In Estland gibt es fast 600 religiöse Vereinigungen, und nur die EKÕK, die administrativ mit dem Moskauer Patriarchat verbunden ist, hat ein Gesetz angefochten, das der Oberste Gerichtshof als verfassungsgemäß anerkannt hat“, erklärte Religionsberater Ringvee dem ERR zufolge.

Wann es in Straßburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zu einer Verhandlung oder gar zu einem Urteil kommen wird, steht noch nicht fest. Zunächst einmal muss die Zulässigkeit der Beschwerde geprüft werden.

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