Von Alexandra Nollok
Der öffentliche Pranger ist eine deutsche Spezialität. Der Inlandsgeheimdienst nutzt ihn rege, um Medien, Organisationen und Bürger als „Staatsfeinde“ zu markieren. Wer in seinem jährlichen Bericht auftaucht, soll von der Gesellschaft gemieden werden und wissen, dass er bespitzelt wird. Dafür bedarf es keiner Gewalttaten, Hetzreden oder Anschlagspläne. Es reicht, der Staatsräson pro Israel zu widersprechen.
Das betrifft auch antizionistische und politisch linksorientierte Juden, die gegen Deutschlands Unterstützung israelischer Gräueltaten in Palästina mit Waffen und Appeasement protestieren. So listet der Verfassungsschutz erneut den Verein „Jüdische Stimme“ unter dem Label „säkularer palästinensischer Extremismus“ auf – und deklariert alle seine Mitglieder zu „Antisemiten“. Vergeblich hatte der Verband zuvor versucht, sich juristisch gegen seine politische Verfolgung in Deutschland zu wehren.
Bullshit-Bingo um „Israelkritik“
Angeblich sei „Kritik an konkreten Handlungen der israelischen Regierung“ in Deutschland legitim, hieß es beispielsweise vor zwei Jahren im öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunk (SWR). Ganze Essays sind dazu in der deutschen Presselandschaft zu finden. Diese kommen gerne als detailverliebte „Wissenschaft“ daher, verdeutlichen letztendlich der Bevölkerung jedoch: Haltet besser eure Klappe.
Liest man im kürzlich vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025, wird ganz schnell klar: Das ist nur Bullshit-Bingo. Auf Seite 282 etwa bescheinigt der Bericht allen „Veranstaltungen zum Nahostkonflikt“ mit „säkularen“ (nicht religiösen) Akteuren „propalästinensischen Extremismus“. Dazu spinnt der Geheimdienst verschwörerische Aktivitäten aller Gruppen innerhalb von „spektrenübergreifenden Netzwerken“, die gemeinsam einen „Resonanzraum für israelfeindliche Propaganda und Agitation“ schüfen.
Was „säkulare israelfeindliche Propaganda“ sei, erläutern die Autoren nicht. Ab Seite 309 folgen die üblichen Verdächtigen: Die sich als marxistisch sehende „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) und das Solidaritätsnetzwerk für palästinensische Gefangene in (völkerrechtswidrig betriebenen) israelischen Foltergefängnissen Samidoun zum Beispiel, die beide in Deutschland verboten sind. Dazu kommt die nicht verbotene, aber des Antisemitismus geziehene BDS-Kampagne, die tatsächlich so wie auch die Vereinten Nationen (UN) Sanktionen und Boykotte gegen Israel wegen völkerrechtswidriger Gräueltaten fordert.
Jüdische „Friedensterroristen“
Schließlich erscheint auf Seite 311 im Bericht der Verein „Jüdische Stimme“, dieses Mal sogar mitsamt seinem Logo als „Sektion der Föderation European Jews for a Just Peace“ (EJJP, auf Deutsch: Europäische Juden für gerechten Frieden). Angeblich befürwortet der Verband „direkt oder verklausuliert den Terrorismus von Hamas, PIJ und PFLP“. Die Zuschreibung „verklausuliert“ verweist darauf, dass die Behörden selbst vermeintlich böse Intentionen in die Arbeit des Vereins hineininterpretieren.
Bereits im Bericht für das Jahr 2024 hatte der Geheimdienst den jüdischen Verband erwähnt, damals noch ohne Logo und im Fließtext in Verbindung mit der BDS-Kampagne, die er unterstützt. BDS ist ein spezieller Fall, denn das ist keine personelle Organisation, sondern just eine Kampagne, die man unterstützen kann oder nicht. Trotzdem hat der Verfassungsschutz sie mit Bezugnahme auf eine Bundestagsresolution als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingeordnet.
Das heißt: Wer immer das völkerrechtlich legitime Ziel von BDS öffentlich bekräftigt, Israel durch Sanktionen am Fortführen des Völkermords an den Palästinensern zu hindern, gilt in der BRD genauso als „gesichert extremistisch“. Dies ermöglicht viele Repressionen gegen Betroffene, die über geheimdienstliche Infiltration mit Spitzeln und Provokateuren hinausgehen: Behörden können etwa öffentliche Auftritte verbieten, und wer immer die Verdächtigen einlädt oder mit ihnen redet, gerät gleich mit unter einen entsprechenden Verdacht.
Revanche für Klage-Teilerfolg?
Deshalb hatte die Jüdische Stimme geklagt: in Berlin gegen das Bundesinnenministerium (BMI) unter Alexander Dobrindt (CSU) als oberstem Dienstherren des Inlandsgeheimdienstes, in Köln gegen den Verfassungsschutz selbst – mit geteiltem Ergebnis. Das Berliner Gericht urteilte im April, das BMI habe nicht genug Beweise vorgelegt. Keinen Monat später entschieden die Kölner Richter Gegenteiliges: Der Verein stehe wegen „Hetze gegen Israel“ zurecht am Pranger.
Tatsächlich reagierte die Behörde auf den Berliner Gerichtsentscheid. Die Passage im Bericht für 2024, die auf Seite 280 den jüdischen Verein erwähnt hatte, ist mittlerweile geschwärzt. Doch die Revanche folgte nun auf dem Fuße: eine eigene Spalte für den vermeintlich „gesichert extremistischen“ Verein samt Logo-Abdruck im aktuellen Bericht.
Judenhass aus Hessens Staatskanzlei
Das politische und institutionelle Deutschland scheint ein Problem zu haben mit Juden, die die israelischen Dauerverbrechen nicht beklatschen, sondern gegen deutsche Waffenlieferungen protestieren. Seit Oktober 2023 fallen seine Behörden mit besonderem Verfolgungseifer gegen die Jüdische Stimme auf. Mehrfach kündigten Banken die Konten des Vereins, darunter eine Sparkasse. Der Berliner Senat entzog dem migrantischen Verein Oyoun Räume und Fördermittel, nachdem er im Jahr 2023 die Jüdische Stimme zu einem Vortrag eingeladen hatte.
Unerbittlich kriminalisieren deutsche „Antisemitismusbeauftragte“ ihnen unliebsame Juden. Besonders eifrig tat sich seit Jahresbeginn der hessische Amtsträger Uwe Becker damit hervor. Am 22. Januar beschuldigte er ihre Organisation auf der Website der Hessischen Staatskanzlei als eine Art Drahtzieherin zwischen „linksextremistischen, islamistischen und pro-palästinensischen Extremisten“, die das Holocaustgedenken missbrauche. Eine gute Woche später forderte er an gleicher Stelle, die Jüdische Stimme zu verbieten. Im Mai bekräftigte Becker seine Verbotsforderung erneut und titulierte den jüdischen Verband als „Stimme des Hasses“, die „antisemitische Hetze“ verbreite.
Bewiesen ist indes, dass CDU-Mann Becker, der auch Präsident des Hessischen Landesrechnungshofes ist und zuvor eine Karriere vom Bürgermeister bis zum Finanzstaatssekretär in Frankfurt am Main hingelegt hatte, ein rechter Hardliner und Fan der massenmordenden israelischen Regierung ist. Dafür hat er sogar selbst gesorgt. So posierte er im September 2024 bei einer „Ehrung israelischer Soldaten“ in Hessens Landeshauptstadt mit einer Groß-Israel-Trophäe. Außer der Frankfurter Allgemeine Zeitung (Bezahlschranke) hatte kaum ein deutsches Medium darüber berichtet.
Dokumente des Völkermords
Besonders perfide wirkt der deutsche Verfolgungseifer gegen jüdische und nichtjüdische Akteure der Palästinasolidarität vor dem Hintergrund eines aktuellen Berichts des UN-Menschenrechtsrats. Dieses Dokument belegt, teils mit forensischen Beweisen untermauert, Massenmord sowie gezielte Tötungen und grausame Folterpraktiken Israels an palästinensischen Kindern.
Danach tötete Israels Armee innerhalb von zwei Jahren mindestens 20.179 Kinder, darunter über 1.000 Säuglinge, und verstümmelte über 44.000 Minderjährige in Gaza. Neben diesen zweifelsfrei identifizierten Opfern würden 5.000 weitere Kinder vermisst. Der Bericht belegt absichtlichen Mord an Kindern, etwa durch gezielte Schüsse in Kopf, Bauch und Genitalien, durch Bombardieren überfüllter Kindereinrichtungen, durch brutale Folter, absichtliches Verbluten- und Verdurstenlassen, sogar durch lebendiges Verscharren. Dieser Massenmord an Kindern sei ein „einschlägiger Beweis“ für „die Absicht zum fortgesetzten Völkermord“.
Wer das jedoch bejubelt, hat im waffenliefernden Deutschland nichts zu befürchten – im Gegensatz zu allen, die dagegen protestieren – einschließlich Juden.
Mehr zum Thema — Jahresbericht: Verfassungsschutz geht gegen linke Juden vor

