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Ermittlungsbehörden sollen Telefonnummern oder IP-Adressen „einfrieren” können

Ein neuer Referentenentwurf liegt vor. Ermittlungsbehörden sollen unter anderem Zugriff auf folgende Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bekommen: Wer mit wem wie lange telefoniert hat oder zwischen welchen Geräten SMS oder E-Mails ausgetauscht wurden sowie Standortdaten.

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