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Gericht: Kündigung nach Streit um Gendersprache unrechtmäßig

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie wegen eines Streits um Gendersprache für unwirksam erklärt. Ein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit behördlicher Gender-Vorgaben blieb jedoch aus – das Gericht entschied allein aus formalen Gründen.

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