EuGH: Beschaffenheit des russischen politischen Systems kein Beleg für Kontrolle über Unternehmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung zurückgewiesen, dass die Beschaffenheit des russischen politischen Systems als alleinige Rechtfertigung für das Einfrieren von Vermögenswerten russisch verbundener Unternehmen dienen kann. Anlass hierfür war das Vorgehen des EU-Mitgliedstaats Litauen gegen einen Stromversorger unter Verweis auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Der EuGH traf diese Entscheidung am Donnerstag in einem
