Das Amtsgericht Ulm verurteilte drei Angeklagte wegen Sachbeschädigung an 20 Autos in sieben Städten. Zwei erhielten je 3.000 Euro Geldstrafe, eine 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Ein unbekannter Auftraggeber soll sie bezahlt haben, seine Identität ist aber unklar.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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