
Deutschland darf Asylbewerbern, die sich illegal im Land aufhalten, nicht die Leistungen kürzen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Für Berlin dürfte das juristischen Änderungsbedarf bedeuten.
Dieser Beitrag „Angemessener Lebensstandard“ als Richtschnur Europäischer Gerichtshof verbietet Deutschland Kürzungen von Asylleistungen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

