Granit Xhaka, Kapitän der Schweizer Fußball-Nationalmannschaft, fehlt beim Trainingslager der Schweizer Auswahl. Der 33-jährige Mittelfeldspieler wird nicht mit seinen Teamkollegen ins türkische Belek reisen. Gegen den Fußballprofi läuft in Luzern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Covid-Impfbescheinigung. Bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung sind theoretisch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.
Xhaka hätte am Montag mit dem Schweizer Fußball-Nationalteam ins Trainingslager einrücken sollen. Nun bleibt der Kapitän dem Team fern. Der Schweizerische Fußballverband und Xhaka haben die Entscheidung gemeinsam getroffen.
Hintergrund ist das Strafverfahren der Luzerner Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüft, ob der Fußballer im Zusammenhang mit einem Covid-Zertifikat eine Straftat begangen hat. Konkret geht es um den Verdacht auf Erschleichung einer falschen Beurkundung und/oder Urkundenfälschung.


Xhaka hat inzwischen öffentlich erklärt, während der Corona-Pandemie eine Impfbestätigung erworben zu haben. Er bezeichnete dies als Fehler und kündigte an, die Verantwortung zu übernehmen und mit den Behörden zu kooperieren.
Granit Xhakas Sprecher hatte erklärt, der Schweizer sei am 25. Januar und im November 2022 geimpft worden. Die mutmassliche Impfbescheinigung weist für die zweite Impfung allerdings den 8. November aus. Zu diesem Zeitpunkt spielte Xhaka für Arsenal in England.
Xhaka soll Anfang Oktober von der Luzerner Staatsanwaltschaft einvernommen werden. Bis dahin bleibt offen, wie die Behörden die Angaben des Fussballers und der behandelnden Ärztin bewerten. Für Xhaka und die Ärztin gilt die Unschuldsvermutung.
Juristisch steht für Xhaka einiges auf dem Spiel. Nach Schweizer Recht kann Urkundenfälschung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Sportlich hat der Verband bereits eine Konsequenz gezogen. Der Captain bleibt dem aktuellen Zusammenzug fern. Der SFV will den Fokus der Mannschaft auf die bevorstehenden Spiele der Nations League richten.
Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt nun bei der Luzerner Staatsanwaltschaft.
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