Die Bundesanwaltschaft hat im Fall der Sprengung der vier Stränge der Nord-Stream-Pipelines Anklage gegen den 50 Jahre alten Ukrainer Sergei K. erhoben. Das melden am Mittwoch mehrere deutsche Zeitungen übereinstimmend. Eine offizielle Pressemitteilung gibt es bislang weder auf der Homepage des Generalbundesanwalts noch auf jener des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das offenbar von den Anklägern für den Prozess ausgewählt wurde. 

Laut Anklageschrift wird Sergei K. vorgeworfen, im September 2022 eine siebenköpfige Crew angeführt zu haben, die die Leitungen gesprengt haben soll. Die Anklagepunkte lauten auf Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch sowie auf Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken nach dem deutschen StGB. 

Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeschuldigte Angehöriger der ukrainischen Armee. Zuvor arbeitete er für den ukrainischen Geheimdienst SBU. Seit seiner Auslieferung aus Italien im November vergangenen Jahres sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft; eine Haftbeschwerde hatte der BGH abgewiesen, wie RT DE berichtete.

Weitere namentlich bekannte Beschuldigte aus der sogenannten „Andromeda-Crew“ befinden sich weiterhin auf freiem Fuß. Der zwischenzeitlich in Polen festgenommene Wladimir Z. wurde durch ein polnisches Gericht mit einer fragwürdigen Argumentation freigelassen und offenbar von ukrainischen Diplomaten in die Ukraine geschleust.

Unter Experten existieren weiterhin Bedenken über die Täterschaft der „Andromeda-Crew“. Der Wahrheit entspricht wohl, dass die Männer und Frauen aus der Ukraine im September 2022 mit Unterstützung aus Polen tatsächlich eine Jacht namens „Andromeda“ gemietet hatten, mit der sie in der Ostsee unterwegs waren. Möglicherweise hatten sie auch Sprengstoff geladen, worauf an Bord gefundene Spuren hinweisen.

Skeptiker gehen jedoch von einer Tarnaktion aus – die Sprengung selbst, argumentieren sie, hätte weitaus mehr Professionalität und Aufwand erfordert, als in Verbindung mit der „Andromeda“ nachgewiesen ist. Verdächtigt werden je nach Variante das britische, das US-amerikanische und das norwegische Militär – und unterschiedliche Kombinationen ihres Zusammenwirkens – unter Beteiligung westlicher Geheimdienste.

Das ausgewählte Gericht muss noch über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Der Beschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache geäußert, die Haftbeschwerde seiner Verteidigung enthielt rechtliche Erwägungen allgemeiner Art, die der Bundesgerichtshof allesamt verworfen hat.

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