Ab dem dritten Quartal 2026 gelten neue Regeln für die sogenannte Euro-Repo-Fazilität. Zentralbanken weltweit sollen bis zu 50 Milliarden Euro an Euro-denominierten Sicherheiten, etwa Staatsanleihen, bei der Europäischen Zentralbank hinterlegen können, um sich im Falle akuten Bedarfs bei der Zentralbank mit Euro-Liquidität zu versorgen. Ziel ist es, eine permanente Verfügbarkeit von Euro-Liquidität zu gewährleisten, anstelle der bislang zeitlich begrenzten Repo-Linien.
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