Nach tagelangen Konsultationen hat sich die schwarz-rote Bundesregierung auf einen Kompromiss bei der Zuckersteuer verständigt.
„Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt. Sie soll morgen im Kabinett beschlossen werden“, so die bereits am gestrigen Abend erfolgte Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium.
Der finale Entwurf, laut Agenturmeldungen „deutlich abgespeckt“, wurde durch das Kabinett final verabschiedet. Wie das Finanzministerium in Berlin laut Agenturmeldung mitteilte, beschloss das Kabinett demnach „eine Formulierungshilfe“ für die Regierungsfraktionen im Bundestag „zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer“.
Damit setze die Bundesregierung um, „was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit Langem fordern“.
Die Steuer soll laut Vorstellungen aus Berlin zukünftig dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung „stabil zu halten“ als auch einen wichtigen Beitrag „zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen“ zu leisten, hob das Klingbeil-Ministerium informierend hervor.
Die zwischen Union und SPD abgestimmte Kabinettvorlage sieht laut dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) folgende Regelung vor:
„Danach soll ab 1. Juli 2027 auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm/100 Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent/Liter erhoben werden. Ab 8 Gramm/100 Milliliter gilt ein Satz von 32 Cent.“
Diese Regelungen gelten damit unter anderem für „Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz“. Nicht betroffen sind laut den Vorgaben weiterhin Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Zudem werden auch „reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen“ nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig „Getränke mit Süßungsmitteln“.
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