Das islamische Recht, die Scharia, gilt auch in Österreich, entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Zwar werden hierzulande Dieben keine Hände abgehackt und Ehebrecher nicht gesteinigt, aber die Scharia könne, so die Richter, in Österreich in Zivilrechtssachen Gültigkeit haben.

Gericht wertet islamische Parallelgesellschaften in Österreich auf

Dem höchst problematischen Urteil liegt ein Fall zugrunde, in dem sich zwei Moslems wegen einer zivilrechtlichen Streitigkeit an ein Schiedsgericht wandten, welches auf Grundlage der Scharia entschied. Einer der beiden Männer war mit dem Schiedsspruch offenkundig unzufrieden und klagte vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen das Schiedsurteil und erlitt eine Niederlage. Denn die Richter meinen, im Zivilrecht könne in Österreich islamisches Recht gültig verankert werden.

Konkret vertritt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien folgende Rechtsansicht:

„Die islamischen Rechtsvorschriften sind Rechtsregeln im Sinn des § 603 ZPO und können für vermögensrechtliche Ansprüche als schiedsfähige Ansprüche in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden. Unabhängig davon, ob (einzelne) Bestimmungen des islamischen Rechts gegen den ordre public verstoßen, ist nach § 611 Abs 2 Z 8 ZPO (nur) zu prüfen, ob das Ergebnis des Schiedsspruchs gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung verstößt. Anhaltspunkte für einen ordre public Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung liegen hier nicht vor, weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben ist.“

Unter „ordre public“ (öffentliche Ordnung) versteht man im internationalen Privatrecht grundlegende inländische Wertvorstellungen. In Österreich wären das beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Trennung von Staat und Religion – also zwei Grundsätze, die dem islamischen Recht fremd sind. Umso problematischer ist deshalb, wenn die Richter die Auffassung vertreten, dass der Verstoß (einzelner) Bestimmungen des islamischen Rechts gegen die in Österreich geltenden grundlegenden Wertvorstellungen per se kein Hindernis für die Gültigkeit der Scharia darstellen.

Scharfe Kritik am Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien übt der freiheitliche Verfassungssprecher Michael Schilchegger:

„Das Urteil wertet islamische Parallelgesellschaften in Österreich auf und schwächt jene Kräfte, die sich dem Islam nicht unterwerfen wollen. Ein trauriger Tag für den säkularen Rechtsstaat, ein trauriger Tag für Frauenrechte in Österreich.“

Und weiter gibt der FPÖ-Politiker zu bedenken:

„Wenn nun auch österreichische Gerichte fortan Schiedssprüche auf Basis der ‚Scharia‘ anerkennen, unterwerfen sie sich dem Willen fanatischer Islamisten.“

Der freiheitliche Verfassungssprecher fordert deshalb eine rasche und entschlossene Reaktion des Verfassungsgesetzgebers:

„ÖVP, SPÖ und NEOS müssen ihre Blockadehaltung gegen die Freiheitlichen aufgeben und mit uns gemeinsam ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam auf den Weg bringen.“

Dieser Beitrag erchien auf ZURZEIT,  unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.



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