Zum elementarsten Konsens der Bundesrepublik, zum Wesen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehörte von der Stunde Null des Grundgesetzes an, dass Menschen nie mehr angefeindet, diskriminiert oder be- und verurteilt werden dürfen für das, was sie ohne eigenes Verschulden qua Geburt sind (Hautfarbe, Geschlecht, Religionszugehörigkeit) oder von wem sie abstammen. Dass die Herkunft – familiär oder geographisch […]
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