Der Verfassungsgerichtshof in Weimar wies eine Beschwerde des Landesverbands der Werteunion zurück. Zwar gab es einen Wahlaufruf gegen zwei Parteien, doch die Thüringer Landtagswahl von 2024 bleibt gültig.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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