Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über die „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Debattiert wird darüber nach der Sommerpause.

