Die Pläne der Bundesregierung den passiven Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen „Volksverhetzung“ werden wohl wesentlich radikaler ausfallen als bisher geplant.

Durch diese Politisierung der „Rechtslage“ werden allerdings Verfahren zur politischen Waffe wie auch zur Gefahr für die Demokratie.

„Härtere Bandagen“ geplant

Die Bundesregierung plant im Kampf hinlänglich bekannten Kampf gegen „Hass und Hetze“ eine noch härtere Strategie zu fahren, wie auch apollo-news berichtet hatte.

Personen, die wegen Volksverhetzung verurteilt werden, soll das passive Wahlrecht entzogen werden. Dies sieht nunmehr ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig vor, über den auch das Fachportal Legal Tribune Online berichtet hatte.

Ein entsprechendes Vorgehen hatte die Koalition bereits vereinbart. Bereits im Koalitionsvertrag heißt es dazu, man strebe „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ an. Der Gesetzesentwurf der SPD-Politikerin geht jedoch noch weit darüber noch hinaus. Hubig plant offenbar, diesen Entzug bereits bei einer einmaligen Verurteilung zu einer Haftstrafe über sechs Monate umzusetzen. Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und vor allem auch Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Wahlrechtsentzug, zumindest der des passiven Wahlrechts, ist allerdings in der bundesdeutschen Rechtsordnung bereits verankert. Grundsätzlich kann Straftätern, die zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr verurteilt sind, bereits jetzt das passive Wahlrecht, also das Recht, bei Wahlen anzutreten und gewählt zu werden, entzogen werden. Paragraf 45 des Strafgesetzbuches regelt dies für eine Dauer von fünf Jahren.

Maßnahmen bis dato selten angewandt

Tatsächlich wird dieses scharfe Instrument aber nur sehr selten angewandt. In den Jahren 2017 bis 2020 wurde die Maßnahme im Schnitt jeweils einmal pro Jahr verhängt, zeigt eine Erhebung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zwischen 2002 und 2019 wurden insgesamt nur 20 solcher Anordnungen erfasst. Auf eine Anfrage der Welt, teilten mehrere Landesjustizministerien mit, dass es im Jahr 2024 keinen einzigen Fall gegeben hatte, bei dem das Wahlrecht auf Grund einer entsprechenden Verurteilung aberkannt worden sei. Verhängt werden derartige Entzüge durch Gerichte.

Hubigs Pläne schärfen die bislang geltende Regelung im Falle von Volksverhetzung massive nach. Dieser Schritt wird als Stärkung der „Resilienz“ des Rechtsstaates „verkauft“, doch das Gegenteil ist der Fall. Die Regierung intensiviert jedenfalls damit ihren politisch-ideologisch getriebenen „Kampf gegen Hass und Hetze“. Damit öffnet man allerdings gefährliche Türen zu einer weiteren Politisierung des Rechtsstaates und des Glaubens an eine unabhängige, unpolitische Justiz.

 




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