Schon im ersten Teil dieses Textes ging es an vielen Stellen um die Zwietracht, Uneinigkeit und Dissonanz, die häufig zwischen der „herrschenden Meinung“ und einer vernünftig geordneten Herrschaft des Rechts bestehen. Der Staatsrechtslehrer, man könnte auch von einem Verfassungsrechtsexperten sprechen, Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Uni Köln, arbeitet sich seit 2015 an diesen Fragen ab. Er erinnert vor allem an die Grundlagen des deutschen Asylrechts, das eigentlich nicht von der Dublin-III-Verordnung der EU berührt sei und deren Absicht eigentlich nur unterstützen könne.

Der Beitrag Vosgerau: Wie sich die CDU noch immer von Ungarn unterscheidet erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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