Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden.

Im Jahr 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Zu den Anschuldigungen gehören unter anderem unerwünschte Berührungen während Dienstreisen sowie unangemessenes Verhalten in seinem Büro.

Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht und im Dezember 2025 ihren Bericht vorgelegt. Der Rapport wurde bisher nicht veröffentlicht. Drei Richter des Weltstrafgerichts hatten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten vorgelegt. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht.

Ende März war gemeldet worden, Khan sei entlastet worden. Seine Anwälte erklärten zugleich, das unabhängige Richtergremium sei nach ausführlicher Prüfung einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass kein Fehlverhalten vorliege. Das Präsidium der Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof tragen, dementierte damals die Berichte. Das Disziplinarverfahren sei noch nicht abgeschlossen, hieß es in einer Erklärung. Der 56-jährige Karim Khan lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, sobald die Vorwürfe geklärt sind.

„Rechtswidrig und unfair“

Khan weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Seine Anwälte erklärten, die Entscheidung sei „rechtswidrig, verfahrensrechtlich unfair und nicht durch Beweise gestützt.“ Der Chefankläger bestreite weiterhin jedwedes Fehlverhalten.

Karim Khan und sein Umfeld hatten die Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens wiederholt als politisch motivierte Kampagne dargestellt. Sie argumentierten, mächtige politische und nachrichtendienstliche Akteure hätten versucht, seine Ermittlungen gegen Israel zu behindern. Berichten zufolge umfasst das Untersuchungsmaterial mehrere tausend Seiten.

Haftbefehl gegen Netanjahu

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beantragt; der IStGH hatte sie in der Folge auch erlassen. 

Internationale Aufmerksamkeit hatte Khan insbesondere durch seine Rolle im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg bekommen. Im Mai 2024 beantragte er Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joaw Galant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gleichzeitig beantragte er Haftbefehle gegen Hamas-Führer, darunter Yahya Sinwar, wegen des blutigen Übergriffs auf Israel vom 7. Oktober 2023.

Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter. 125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofs unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an. 

Mehr zum Thema – Russland verurteilt Chefankläger des IStGH zu 15 Jahren Haft

Abbildung des Banners Merch Gegen Oben
Nach oben scrollen