Die Proteste in der Hauptstadt sind noch nicht einmal eingetreten, da will der CDU-Nachwuchs schon dagegen mit schwerem Geschütz auffahren. Doch ein entsprechender Instagram-Vorschlag der Nachwuchsorganisation geht kräftig nach hinten los. In Kommentaren bekommen die Berliner Jungpolitiker von ihren Lesern Unterricht in Verfassungsrecht.

Was ist passiert? Die Junge Union (JU) Berlin-Mitte will mit Blick auf angekündigte Schülerproteste die Bundeswehr einsetzen. „Am 31.10. sollen die sogenannten ‚Schüler‘-Proteste in Berlin stattfinden. Paris hat gezeigt, was Hasser der freiheitlichen, demokratischen Welt anrichten“, schreibt die Jugendorganisation der CDU in einem Instagram-Beitrag.

„Wir fordern, vorsorglich die Bundeswehr zur Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung hinzuzuziehen. Um Terror wie in Paris zu verhindern.“

Das zu dem Beitrag gehörende Bild ist von der JU mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden und zeigt eine Schar von friedlich demonstrierenden Schülern vor dem Brandenburger Tor sowie zwei behelmte Soldaten der Bundeswehr in Kampfmontur. Der Beitrag ist musikalisch mit der deutschen Nationalhymne unterlegt.

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Einsatz zur polizeilichen Absicherung einer Demonstration ist verfassungswidrig. Nur im Fall einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung ist ein Einsatz im Inneren in einem sehr engen verfassungsrechtlichen Rahmen möglich.

Bei einem „inneren Notstand“ kann die Bundesregierung Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen, sofern die Kräfte der Landes- und Bundespolizei dazu nicht ausreichen, wie aus dem Grundgesetz hervorgeht. Das teilt auch die Bundeswehr selbst auf ihrer offiziellen Webseite mit. 

Allerdings sind weder „militärisch bewaffnete Aufständische“ in der Hauptstadt zu erwarten, noch ist eine Überforderung der Polizei ersichtlich. Die Berliner Polizei hatte erst am Samstag mitgeteilt, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen, dass in zunehmendem Maße zu Blockaden oder Protesten an Schulen aufgerufen werde. Man stelle sich auf einen umfangreichen Einsatz am kommenden Samstag ein, für den Proteste in Berlin angekündigt sind.

Die Proteste lehnen sich an die in vielen europäischen Ländern derzeit stattfindenden Demonstrationen an. Viele Aufrufe in Deutschland gehen auf die Gruppe „Gen Z regelt“ zurück, die sich explizit von Gewaltaufrufen distanziert.

Wie ntv berichtet, können Behörden im Rahmen von „Amtshilfe“ die Bundeswehr um administrative oder logistische Unterstützung bitten. Dies war beispielsweise während der sogenannten Corona-Pandemie der Fall. Dabei dürfen aber explizit keine hoheitlichen Befugnisse oder Polizeiaufgaben übertragen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz der Bundeswehr nur im Fall von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücken möglich.

Ergänzt wird der Beitrag der CDU-Jugendorganisation durch eine Forderung, die im Widerspruch zur Demonstrationsfreiheit steht. „Die geplanten ‚Schüler‘-Proteste müssen unterbunden werden“, heißt es von der CDU‑Jugendorganisation. Das „Unterbinden“ oder ein Verbot einer angemeldeten Versammlung ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Auflagen überhaupt möglich.

Das Grundgesetz schützt die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 explizit. Nur bei einer „unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ kann eine Versammlung laut Versammlungsgesetz vor ihrem Beginn verboten oder diese nach Beginn aufgelöst werden. Das Bundesinnenministerium spricht dabei von einem „letzten Mittel“.

Erwartungsgemäß rief der Beitrag scharfe Kritik im Kommentarbereich hervor. „Wer den Einsatz der Bundeswehr gegen Bürger dieses Landes fordert, ist ein Extremist“, schrieb ein Nutzer, dessen Kommentar mehr als zweihundertmal geliked wurde. Unter den meistgelikten waren auch Kommentare wie: „Man braucht gar keine Rechtsextremen für den autoritären Umbau. Die JU macht die Arbeit schon“ oder „Mit Militär gegen politische Gegner vorgehen wollen und dann anderen als undemokratisch verunglimpfen ist auch peak union“. Einige Nutzer wiesen auf die Gesetzeslage hin (Schreibweise wie im Original):

„Habt ihr nicht genug Jura Studenten in euren Reihen? Die Bundeswehr darf nur im äußersten inneren Staatsnotstand (Art. 87a Abs. 4 GG) eingesetzt werden. Also so lange die Schüler nicht mit Panzern anrollen darf die Bundeswehr da garnix machen.“

Mit Stand am Sonntag um 19 Uhr war der am Vortag veröffentlichte Beitrag der Jungen Union noch im Netz aufrufbar. Falls dieser angesichts der überwältigenden Anzahl an kritischen Reaktionen doch gelöscht wird, dokumentieren wir ihn mit einem Screenshot: 

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