Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen will, wurde an die Öffentlichkeit durchgestochen. Es entpuppt sich als eine Sammlung von Zitaten und Social-Media-Postings – Geheimdienstinformationen sind nicht zu finden. Doch entscheidend ist das Vorgehen: Der Verfassungsschutz hat sich bereits im Vorfeld eine Meinung gebildet und das Gutachten erstellt, um diese zu bestätigen. So wird die AfD als grundsätzlich antisemitisch eingestuft – Beweise für das Gegenteil werden nicht berücksichtigt. Ein Freispruch ist nicht möglich, denn über Unschuldige erarbeitet der Verfassungsschutz schließlich kein Gutachten.

Der Beitrag Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt! erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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