„Die Sicherheitsbehörden brauchen die Fähigkeit, auch Akteure zu beobachten, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie schwerste Straftaten begehen oder Terrorismus planen“, sagt der Ex-Geheimdienstmann Jörg Müller. „Dazu gehört, dass die gesetzlichen Befugnisse geändert werden.“
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