Niemand konnte annehmen, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD in ihrem Verlangen nach dem bisherigen Sitzungssaal der SPD im Bundestag entsprechen. Diesen Anspruch gibt es ebenso wenig wie den auf Vorsitze der AfD in Ausschüssen, Zugang zu Geheiminformationen und einen Vizepräsidenten. Einfach weil diese früher selbstverständlichen parlamentarischen Gepflogenheiten allein vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten abhängen.

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