Zehntausende Wohnungen sollen in Berlin vergesellschaftet werden – doch hält das Vorhaben verfassungsrechtlich stand? Rechtsanwalt Michael Moser spricht in dieser Ausgabe von TICHYS Rechtsstaat mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Universität Augsburg) über die juristischen Hürden der Berliner Enteignungs- und Vergesellschaftungspläne. Im Fokus der Analyse: das Spannungsverhältnis zwischen Artikel 15 des Grundgesetzes und der Berliner Landesverfassung (Art. 23), die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die geplante Deckelung der Entschädigungssumme auf 16 Milliarden Euro. Die Vergesellschaftungspläne sind eine „Sackgasse“, so Lindner. Denn die Berliner Landesverfassung erlaubt diese nicht, erklärt der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg. Eine Verfassungsänderung wäre nötig – und dafür gibt es in Berlin wohl keine Mehrheit.

Der Beitrag Verfassungsrechtler Lindner: „Wohnungen zu sozialisieren ist in Berlin unmöglich“ erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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