Am Ende waren ihm die Hände gebunden. Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok unterschrieb am Samstag abend die „17. Verfassungsänderung”, die eine Reihe verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich umstrittener Bestimmungen enthält. Am Tag nach deren Inkrafttreten – also Montag, 20. Juli – endet laut Text die „Beauftragung” des aktuellen Staatschefs, also die von Sulyok. Sie endet, obwohl keines der in derselben Verfassung enthaltenen Kriterien für die Absetzung eines Staatschefs auf ihn anwendbar ist. Sie endet auch ohne inhaltliche Begründung.
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