Wer auch immer darauf gehofft hatte, die ritualisierten Durchsuchungen wegen Meinungsdelikten würden nach dem Ende der Ampel-Koalition irgendwie in Vergessenheit geraten, hat sich getäuscht – heute fand bundesweit wieder einmal der „Aktionstag gegen Hasspostings“ statt, auch als „Schwachkopf-Tag“ bekannt, in Erinnerung an die legendäre Hausdurchsuchung bei einem (leider inzwischen verstorbenen) Rentner, weil er ein Meme geteilt hatte, das ein Bild Habecks im Stil einer alten Schwarzkopf-Werbung mit der Unterschrift „Schwachkopf“ zeigte.
„Anlass für die polizeilichen Maßnahmen waren vor allem Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden“, heißt es in der Presseerklärung des federführenden Bundeskriminalamts. „Die Maßnahmen hatten zudem zum Ziel, die Beschuldigten, welche zum Teil bereits mehrfach mit derartigen Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben.“
Zu diesem Zweck gab es erneut eine bundesweit koordinierte Kampagne von Hausdurchsuchungen und Vernehmungen, in der Mehrzahl morgens um 6:00 Uhr, die etwa 140 Personen im gesamten Bundesgebiet betrafen.
So wurden in München zwei Wohnungen durchsucht. „Im ersten Fall veröffentlichte ein 32 Jahre alter Mann aus München im September 2024 einen antiisraelischen Kommentar in einem sozialen Netzwerk. Darin beleidigte er die damalige deutsche Außenministerin“, heißt es in der Lokalpresse. Auch in Sachsen taucht der berüchtigte Paragraph 188 StGB, die „Majestätsbeleidigung“, in der Liste der verfolgten Straftaten auf. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat drei Durchsuchungen durchgeführt und verkündet, sie habe „Smartphones und weitere mobile Endgeräte als mögliche Tatmittel und zur Beweisführung sichergestellt“.
Insgesamt gab es 65 Hausdurchsuchungen. Sie richten oft für die Betroffenen dauerhaften Schaden an, wenn sämtliche elektronische Geräte beschlagnahmt werden. Dabei ist, wie das oben erwähnte Münchner Beispiel mit einem Post vom September 2024 zeigt, ein echtes Ermittlungsinteresse dabei kaum mehr nachvollziehbar.
Begründet wird dieser Aktionstag mit den steigenden Zahlen entsprechender Straftaten, die 2025 im Vergleich zu 2023 um 34 Prozent angestiegen seien. Allerdings wurde nicht nur das Recht, sondern auch dessen Auslegung in den letzten Jahren immer weiter verschärft, und die zahlreichen Meldestellen, die zum Teil selbst aktiv das Netz nach „verwertbaren“ Aussagen durchkämmen, tragen das ihre dazu bei. Wie weit sich die Waagschale bereits zuungunsten der Meinungsfreiheit geneigt hat, zeigt sich unter anderem daran, dass die Einstellung eines Strafverfahrens wegen eines Postings, in dem Friedrich Merz „Pinocchio“ genannt wurde, eine bundesweite Meldung wurde, die sogar das juristische Portal LTO wiedergab.
Der erste derartige Tag fand am 13. Juli 2016 statt, noch unter dem Innenminister Thomas de Maizière, also unter der Regierung Merkel. Bereits damals gab es Hausdurchsuchungen, aber noch kaum die seitdem zahlreich gegründeten Meldeportale. An heutigen Aktionstagen wird bei den Berichten stets dazu aufgerufen, Beiträge zu melden. Im Zusammenhang mit der veränderten Gesetzgebung auch auf europäischer Ebene wurde seitdem auch unter maßgeblicher Initiative der Bundesregierungen der Spielraum der Meinungsfreiheit stets weiter verengt.
Der letzte dieser Aktionstage hatte am 25. Juni 2025 stattgefunden.
Mehr zum Thema – Habeck-Justizopfer Stefan Niehoff gestorben

