An der Willensbildung des Volkes sollen Parteien laut Grundgesetz „mitwirken.“ Mehr als eine Worthülse war das nie. Heute bestimmt eine Handvoll Berufspolitiker, die es an die Spitze der Fraktionen im Bundestag und den Landtagen geschafft hat, was geschieht. Zwischen ihnen und den führenden Leuten in den Parteipräsidien gibt es Schnittmengen. Am stärkeren Hebel sitzen aber die Fraktionsspitzen. Einmal, weil der Gesetz-Gebungsprozess die Medien-Öffentlichkeit bestimmt. Vor allem aber, weil der Fraktionskomplex mit den Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten – sowohl in den Haupstädten wie auch in den Wahlkreisen die Infrastruktur stellt, aus der sich nahezu lückenlos die Berufspolitiker rekrutieren. Die genannte Handvoll Leute in den Fraktionsspitzen bestimmen mit diesem Kader, wer von denen in den Parlamenten Angekommenen das nächstemal wieder aufgestellt wird – natürlich nur die ihnen loyal gefolgt waren. Nur wenige Einzelpersonen schaffen es mit einem Direktmandat oder in Ausnahmesiuationen von Listenparteitagen am Kader vorbei. Tendenz gegen Null.
Der Beitrag Um Recht und Demokratie ging’s beim Wahlrecht nie – sondern um Machtsicherung erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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