Aus der Urteilsbegründung. Vorabdruck aus der Juliausgabe von COMPACT-Magazin. In ihrer letztinstanzlichen Entscheidung haben die Richter verfassungsrechtliche Verstöße des COMPACT-Magazins beklagt, diese seien seien aber nicht prägend. Die Meinungsfreiheit wiege höher. _ O-Ton Bundesverwaltungsgericht „Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die Klägerin {COMPACT-Magazin GmbH} erweist sich schließlich auch mit Blick auf den Gesetzeszweck als gerechtfertigt. Denn […]

Der Beitrag «Überspitzte, aber zulässige Kritik» erschien zuerst auf COMPACT.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen