Just jener Verwaltungsrichter, der Anfang Juni die Zurückweisung dreier Somalier aufgehoben hatte, ist nicht nur im Besitz eines Parteibuches der Grünen, überdies war er auch Mitglied einer linksextremen Vereinigung gewesen und wurde jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet.

„Pro Asyl“-NGO hatte besagten Fall der drei Somalier betrieben und dieser landete dann wie zufällig auf dem Tisch dieses Richters.

Asylpolitischer Fingerzeig aus „Grüner Ecke“

Eben jener Berliner Richter, der den Grünen nahe steht, vollendete damit offenbar sein asylpolitisches Lebenswerk, wie auch Max Hoppestedt für anonymousnews berichtet hatte.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte kürzlich die Zurückweisung von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt. Diese waren bekanntlich mit Hilfe der NGO „Pro Asyl“ über die deutsch-polnische Grenze gekommen. Für die Bundespolitik kann dieser Beschluss allerdings dramatische Konsequenzen haben, er fügt sich jedoch nahtlos in die politische Vergangenheit des verantwortlichen Richters ein. Seine Accounts in den sozialen Netzwerken hat er allerdings bereits gelöscht, da genau ebendort seine innige Beziehung zu den Grünen mehr als deutlich wurde.

Recherchen hatten gezeigt, dass er zumindest zeitweise auch enge Verbindungen ins linksextreme Lagergepflegt hatte. Als junger Mann war Florian von Alemann der marxistischen Gruppierung „JungdemokratInnen/Junge Linke“ beigetreten. Zu dieser Zeit war die Gruppe allerdings noch vom Verfassungsschutz als „linksextreme Bestrebung“ geführt worden. Der Beweis für seine Mitgliedschaft ist ein, im Jahr 2000 verfasster Beitrag in der Zeitschrift Forum Recht, die seit 1983 vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ und verschiedenen linken Studentenausschüssen vierteljährlich herausgegeben wird. Am Ende seines Textes taucht dort eben eine Autorenangabe auf, „Florian von Alemann studiert Jura und ist Mitglied der JungdemokratInnen/Junge Linke.“

Claudia Roth ebenfalls unter den Mitgliedern

Der Verband geht auf die 1919 gegründeten „Deutschen Jungdemokraten“ zurück, die sich in der späteren Bundesrepublik als FDP-nahe, liberale Jugendorganisation verstanden hatten. Beginnend mit der 1968er-Bewegung war der Verein jedoch zunehmend nach links gerückt. Das Ende der sozialliberalen Koalition 1982 hatte dann den endgültigen Bruch mit der FDP bedeutet. Ab Mitte der 1980er Jahre hatten die „Jungdemokraten“ dann relativ eng mit den Grünen zusammengearbeitet. Auch die prominente Grünen-Politikerin Claudia Roth war beispielsweise Mitglied der „Jungdemokraten“ gewesen.

1992 hatte man sich schließlich mit der marxistischen Jugendvereinigung „Junge Linke“ zusammengeschlossen. Der Ton war radikaler geworden und so war  auch der Verfassungsschutz auf sie aufmerksam geworden. Noch 1999 war die Gruppierung im Verfassungsschutzbericht als „linksextreme Bestrebung“ geführt worden. Zu diesem Zeitpunkt war von Alemann Mitglied der „JungdemokratInnen/Junge Linke“ gewesen. Wie lange er es geblieben war, ist jedoch unklar. Noch 2003 hatte er jedoch  im Namen der Organisation Vorträge beim „Arbeitskreis kritischer Juristen“ in Potsdam gehalten. Eine Anfrage beim Verwaltungsgericht Berlin, wie lange Florian von Alemann bei der linken Gruppierung Mitgliedgewesen war, bleibt freilich unbeantwortet. „Dazu liegen uns als Pressestelle des Verwaltungsgerichts Berlin keine Erkenntnisse vor“, erklärt dazu eine Sprecherin.

Verfassungsschutz „mauert“

Im Verfassungsschutzbericht von 1999 heißt es über die Jungdemokraten, „der Verband ist ideologisch nicht homogen, in ihm existieren nebeneinander marxistische, marxistisch-leninistische, ‚antideutsche‘ bzw. ‚antinationale‘, autonome und anarchistisch-libertäre Ansätze und Strömungen des Linksextremismus. Ihnen gemeinsam ist jedoch die sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

In den darauffolgenden Jahren taucht die Gruppe nicht mehr in den Berichten des Inlandsgeheimdienstes auf. Ob sie, höchstunwahrscheinlicher Weise, noch immer beobachtet wird, will der Verfassungsschutz jedoch nicht verraten. „Durch eine Stellungnahme zum etwaigen Beobachtungsstatus von Organisationen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen“, teilt dazu eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Die linke Gruppe existiert bis heute und setzt sich laut eigenen Angaben für Antirassismus, Antifaschismus und offene Grenzen ein. „Migration bereichert unsere Gesellschaft und bringt unterschiedliche Perspektiven, Kulturen und Erfahrungen zusammen. Wir glauben, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben und seine Träume zu verwirklichen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder sozialem Status“, heißt es dazu auf der Homepage.

Florian von Alemanns Aufsätze durchzieht jedenfalls schon früh der Drang nach einem Asylsystem, das möglichst allen Einwanderungswilligen die Türen aufhält. In seinem 2000 veröffentlichten Beitrag „Bis auf Weiteres geschlossen – die Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam“ beschäftigte er sich mit den Fragen des Asylrechts. „Flüchtlinge werden ausschließlich als ein Problem der ‚Inneren Sicherheit‘ gesehen“, beklagt sich der damalige Nachwuchsjurist.

Baerbocks Vertraute als Mitarbeiterin der linken Zeitschrift

Interessant ist auch das Umfeld in dem sich von Alemann damals bewegt hatte. Als Teil einer linksradikalen Gruppe schreibt er also um die Jahrtausendwende in der linken Zeitschrift Forum Recht, die vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ herausgegeben und von einer gewissen Katharina Ahrendts vertrieben und redaktionell betreut wird.

Ahrendts wiederum war bis vor kurzem die Büroleiterin von Annalena Baerbock gewesen und sitzt als Top-Juristin weiterhin (inklusive saftiger Gehaltserhöhung kurz vor Baerbocks Abgang) im Auswärtigen Amt, die als Außenministerin über den Familiennachzug Hunderttausende Migranten nach Deutschland holte, dankte ihr beim Abschied im Bundestag mit beherzten Worten: „Du hast mir, der Außenministerin erklärt, wie dieses Haus tickt und du hast dem Haus meine Ecken und Kanten erklärt, oder sie vorher abgeschliffen.“ Freilich sitzen auch andere Mitglieder der linken Zeitschrift heute in einflussreichen Positionen. Die damalige Redakteurin Constanze Oehlrich ist nunmehr Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern. Frederike Wapler ist heute als Professorin für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht eine der bekanntesten Lobbyistinnen für eine umfassende Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Tillmann Löhr war später als Fraktionsreferent der SPD im Deutschen Bundestag mit dem Schwerpunkt Asylpolitik tätig und trat dort als Unterstützer von illegalen Migranten auf. Zudem verfasste er auch Rechtsgutachten für die NGO „Pro Asyl“.

Brisanter Richter-Beschluss  

Womit sich der Kreis zur eigentlichen Geschichte damit schließt, die weiter vehement an den Grundfesten der staatlichen Souveränität rüttelt. „Pro Asyl“ inszeniert einen Grenzübertritt mit drei Somaliern, die ihnen als Mittel zum Zweck gedient hatten, um die Pläne von Innenminister Dobrindt zu durchkreuzen. Ziel ist es, das (ohnehin kaum noch vorhandene) deutsche Grenzregime endgültig zu Fall zu bringen und so landet die Sache in Berlin vor dem „Richtigen zuständigen“ Gericht.

Alemann, der auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen als „unser Mitglied“ bezeichnet wird, fasst somit als Vorsitzender Richter der 6. Kammer mit zwei weiteren Richtern den brisanten Beschluss, das Gericht verpflichtete die Bundespolizei dazu, den Grenzübertritt der drei Somalier zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt. Von Alemann vollendet somit de facto sein asylpolitisches Lebenswerk.

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