Beim Besuch einer REWE-Filiale (natürlich) in Berlin, konnte man „bestaunen“ wie die neue Generation von Supermärkten in einer Testphase anrollt. Hunderte Kameras überwachen jede Kunden-Bewegung und ein System führt Buch, welche Waren man aus dem Regal nimmt. Die Kasse weiß dann automatisch, wie viel man bezahlen muss.

Einkauf mit „Skelett-Kontrolle“

In einem kleinen Supermarkt in Berlin, an der vielbefahrenen Schönhauser Allee im Prenzlauer Berg, läuft nunmehr besagte „Testphase“. Wie allerdings funktioniert dieses System und wie sensibel sind die dabei erfassten Daten?

Es handelt sich also nicht um irgendeinen Supermarkt, sondern um eines der Testlabore des Lebensmittelhändlers REWE und es geht „offiziell“ um die Einführung neuer Kassentechnologien. Vor der Tür sieht man ein Schild mit einer ungewöhnlichen Info, „dieser Markt nutze keine Gesichtserkennung“. Im ersten Moment ist allerdings nicht klar, warum dieses Schild dort auf der Straße steht. Wer allerdings in diesem Supermarkt einkaufen geht, wird die Bedeutung des Schildes rasch erkennen.

Denn die Technologie an der Supermarktkasse hat sich noch einmal deutlich „weiterentwickelt“. SB-Scan-Stationen, bei denen nicht Angestellte, sondern die Einkaufenden selbst ihre Waren scannen, sind mittlerweile ja bereits fest etabliert. Nicht nur bei REWE, sondern auch bei vielen anderen Supermarkt-Ketten.  REWE jedoch experimentiert bereits länger mit noch „komplexeren“ Kassen-Technologien. So konnten registrierte Kunden in einigen ausgewählten Märkten schon länger ein sogenanntes Pick-&-Go-System auch via App nutzen. Sie nehmen sich also im Supermarkt einfach, was sie möchten, und gehen wieder nachhause. Das System registriert im Hintergrund alle Waren und rechnet den Einkauf dann per Handy-App ab.

Zahlen ohne Scannen

Dieses System hat REWE in seinem Berliner Testsupermarkt vor einigen Monaten bereits ausgeweitet, und zwar auf alle Kunden, wie der Supermarktblog berichtet hatte.

Geht also eine Person in den Supermarkt und legt Dinge in den Korb, oder trägt sie in der Hand, dann wird ihr später am Kassenterminal direkt die Liste der eingekauften Waren und der zu zahlende Preis angezeigt. Hierzu muss sich die einkaufende Person in einen markierten Bereich an der Kasse stellen, in der sie dann wiedererkannt wird. Das System ist so aufgebaut, dass es einzelne Kunden voneinander unterscheiden kann und sie während ihres gesamten Einkaufs verfolgt, eine App braucht es dafür ebenfalls nicht mehr.

Das System funktioniert nicht nur mit Waren, die einen Strichcode haben, sondern etwa auch mit der Kümmelstange oder der Brezel aus dem Backregal. In der Anfangsphase kontrollierten noch Menschen, ob das automatische System alles richtig erfasste und korrigierten die durchaus vorkommenden Fehler. Nun läuft das System jedoch auch ohne diese menschliche Überprüfung.

Wie aber funktioniert diese Technologie überhaupt? Und wie verhält sich das mit dem Datenschutz, wenn der Supermarkt einzelne Personen bis zur Kasse verfolgen und identifizieren kann?

Skelett-Kontrolle zur Unterscheidung der Kunden

Auf dem Schild vor dem Supermarkt wird nach dem Prinzip des überspezifischen Dementis Gesichtserkennung ausgeschlossen, die Skeletterkennung jedoch nicht genannt.

Grundsätzlich werden in solchen Supermärkten alle Kunden von den Überwachungssystemen erfasst, verfolgt und gespeichert, auch wenn sie ganz herkömmlich einkaufen und am Kassenband bezahlen. Laut Datenschutzbestimmungen geht es um folgende Daten, wie netzpolitik.org recherchiert hatte.

  • Videoaufzeichnung im Markt, schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt.
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge).
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Besonders aufhorchen lässt hierbei wohl zweifelsfrei, die Bezeichnung „schematische Darstellung deines Knochenbaus“. Das mag zwar nicht das Gesicht sein, ist aber dennoch ein besonderes körperliches Merkmal, das sich nicht ablegen und kaum verbergen lässt. Hierbei trifft der Begriff „Skelett-Kontrolle“ den Nagel wohl auf den Kopf.

Es sei „nicht möglich, sich im teilnehmenden Markt zu bewegen, ohne dass deine Daten von Videokameras erfasst und in Ausnahmefällen in einer Cloud gespeichert werden“, heißt es in den REWE-Datenschutzbestimmungen weiter.

Die erhobenen Aufnahmen werden laut REWE angeblich verpixelt bei einem Cloudanbieter auch außerhalb der EU gespeichert und mittels „künstlicher Intelligenz“ folglich ausgewertet. Für die Verarbeitung der Daten arbeitet REWE mit dem israelischen Unternehmen Trigo Vision Ltd. zusammen, das auch andere internationale und nationale Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi ausrüstet. REWE hatte „ganz zufällig“ auch in dieses Unternehmen investiert.

Daten in Cloud außerhalb der EU gespeichert

Die Videoaufzeichnungen werden laut REWE bis zu zehn Tage gespeichert, bis zu sechs Stunden unverpixelt im Supermarkt selbst, anschließend mit verpixelten Darstellungen in der außereuropäischen Cloud. „Daten zu Optimierungszwecken“ würden zudem bis zum Vertragsende mit dem Dienstleister gespeichert. Netzpolitik.org hat nachgefragt, was für Daten das sind und ob auch skelettbasierte Daten „bis zum Vertragsende“ gespeichert werden würden. Rewe hat auf diese Frage von netzpolitik.org nicht geantwortet.

Hunderte dieser Kameras sind an der Decke entlang der Regalreihen installiert.

Laut Trigo und REWE funktioniert das System „easy out“ mit Deckenkameras und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind. So können Waren und Einkaufende getrackt werden. Netzpoitik.org hat bei REWE nachgefragt, wie viele Kameras im Berliner Supermarkt installiert sind. REWE hat folglich auf die Presseanfrage geantwortet, dass je nach Marktgröße 200 bis 500 Kameras verbaut seien.

„Ein klar biometrisches System“

Auch wenn REWE in der Unternehmenskommunikation erklärt, dass keine biometrischen Daten erfasst würden, weist die Technologie auf etwas gänzlich anderes hin. Längst haben Forschende zu sogenannter „skelettbasierter Gangart-Erkennung“ Erkenntnisse veröffentlicht. Auf eine konkrete Nachfrage von Netzpolitik.org zu diesem Thema hat REWE beinahe erwartungsgemäß nur mit einem Standardtext geantwortet. Demnach „werden keine biometrischen Daten erfasst, das System erkennt keine individuellen Kunden und keine persönlichen Merkmale. Jeder Nutzer und jedes Produkt werden als abstraktes Objekt erkannt.“ Darüber hinaus schreibt REWE aber auch, dass es Detailinformationen zur Lösung seiner Technologie-Partner nicht kommunizieren würde.

Netzpolitik.org hatte den Biometrie-Experten Jan Krissler um eine Einschätzung gebeten. Er erklärte, dass es sich bei dem System in besagtem REWE-Test-Markt definitiv um ein biometrisches System handele, „Körpermerkmale erfassen ist der Inbegriff von Biometrie und das passiert hier.“ Dabei sei es unerheblich, ob daraus, wie von Trigo behauptet, ein 3-D-Modell errechnet würde oder nicht. Es handele sich um biometrische Daten, die in diesem Fall offenbar pseudonymisiert seien.

Die Firma Trigo hat auf eine kurzfristige Anfrage jedoch noch nicht geantwortet. Laut Trigo können die Supermärkte Bewegungen und Handlungen der Kunden in den Märkten allerdings genau auswerten.

Auswertung von Bewegungen und Produktkäufen

REWE nutzt das System allerdings nicht nur, um Kunden das Warten beim Abkassieren zu verkürzen oder um langfristig Personal zu sparen. Denn die erhobenen Daten erlauben allerdings noch weitere Rückschlüsse, wie viele Kunden halten sich wann wie lange im Markt auf? Welche Wege gehen sie? Wo ist viel Gedränge? Wo werden besonders viele Produkte in den Korb gelegt? Welche Regale sind unattraktiv? Wo werden Produkte gegen andere getauscht? Solche Daten können die beteiligten Märkte in einem Dashboard abfragen, wie Trigo auf seiner Website erklärt.

Und noch ein weiteres Thema dürfte für die Supermärkte interessant sein. Trigo verspricht, dass die übliche „Schwund“-Rate im Supermarkt um 70 Prozent heruntergehe, gemeint ist damit offenbar Diebstahl. Unabhängige Recherchen, wie sich das System für solche Zwecke möglicherweise gezielt austricksen lässt, gibt es bislang freilich noch nicht.

Es gibt allerdings noch eine Frage, die REWE nicht beantwortet hat, ob nämlich ganz simpel gesprochen, ein solches System nicht eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfordere. Immerhin können Menschen den Supermarkt in Berlin einfach betreten und werden sodann entsprechend erfasst. In seinem Standardtext schrieb REWE hierzu lediglich, dass vor und im Laden „deutliche und verständliche Datenschutzhinweise“ angebracht seien. Darunter dürfte dann scheinbar auch das Schild fallen, das am Eingang in der Schönhauser Allee 130 den Verzicht auf Gesichtserkennung anpreist.




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