Zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen soll längerfristig erkrankten Beschäftigten künftig ermöglicht werden, ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit freiwillig teilweise zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht im Rahmen der GKV-Reform erstmals die Einführung einer „Teilarbeitsunfähigkeit“ vor.

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