Dem Majestätsbeleidigungsparagraph 188 unterfallende Straftaten werden offenbar nur dann als Antragsdelikt behandelt und eifrig von Staatsanwaltschaften verfolgt, wenn die Täter böse “Schwurbler” oder “Rechte” sind, so wie etwa im Fall der “Schwachkopf“-Affäre um den Rentner Stefan Niehoff zum “Nachteil“ Habecks, oder von Timm Kellner, der Nancy Faeser als “aufgedunsene Dampfnudel“ bezeichnete. Doch wenn es sich […] 

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