Im rotgrün beherrschten Niedersachsen wählt nicht mehr das Volk, sondern die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz. Nach dem in Niedersachsen bereits übliche und von TE beschriebene grundgesetzwidrige Procedere wurde wie zuvor schon der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und den Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße nun auch der Landtagsabgeordnete, innenpolitische Sprecher der AfD und stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen Stephan Bothe als Kandidat für die Wahl zum Landrat gerade eben vom Wahlausschuss in Lüneburg nicht zugelassen.

Der Beitrag Stephan Bothe (AfD) wird das passive Wahlrecht entzogen erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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