Asylanträge entscheidet in Österreich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): abhängig nur von der Verfolgungssituation im Herkunftsland (Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz). Das Land  Steiermark gewährt die „Grundversorgung“ (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Verpflegung etc.). Beim Antrag müssen Asylwerber seit Juli 2026 eine neue Verpflichtungserklärung (Anerkennung christlich-abendländischer Leitkultur und westlicher Werte) seit Juli 2026 unterzeichnen. Das Land stellt fest, es gibt „keinen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt in Österreich.“

Der Beitrag Steiermark: Ohne Verpflichtungserklärung auf westliche Werte: keine Versorgung erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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