Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Verfahren gegen einen Rentner eingestellt, der den Bundeskanzler in einem Facebook-Beitrag als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Denn dabei habe es sich „um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik“ gehandelt, begründete die Staatsanwaltschaft die Einstellung.
Anlässlich eines Besuchs von Friedrich Merz im Oktober in Heilbronn (HN) hatte der Rentner in einem Facebook-Post geschrieben: „Pinocchio kommt nach HN“. Zudem verzierte er seinen Beitrag mit einem Emoji mit langer Nase.
Am Montag war öffentlich bekannt geworden, dass die Kriminalpolizei gegen den Rentner wegen Beleidigung des Bundeskanzlers nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ermittelt. Angezeigt wurde der Heilbronner aber nicht von Merz selbst, sondern vom Social-Media-Team des örtlichen Polizeipräsidiums.
„Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt“, begründete ein Sprecher der Polizei Heilbronn die Einleitung des Strafverfahrens.
Als er durch einen Brief der Kriminalpolizei vom dem Strafverfahren erfuhr, zeigte sich der Rentner empört: „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen“, sagte er gegenüber der Heilbronner Stimme.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, sei aus der Erwägung, dass es sich bei „Pinocchio“ um eine zulässige Kritik handelt, auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden.
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